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Vermietungen

Vermietungen


Der Veranstaltungsraum im Fuhrwerk ist bereits für viele Chamerinnen und Chamer, aber auch für viele Auswertige zu einem beliebten Ort für Geburtstagspartys, Familienfeste, Hochzeitsfeiern oder Firmenanlässe geworden.

Vermietungen
Der Veranstaltungsraum im Fuhrwerk kann für private Feiern gemietet werden.

Die Jugendarbeit Cham (JAC) betreibt und nutzt den Veranstaltungsraum im Fuhrwerk primär für eigene Projekte und Veranstaltungen. An denjenigen Tagen, an denen die JAC keinen Eigenbedarf hat, wird der Raum vermietet. Dabei werden Jugendliche und junge Erwachsene bis 22 Jahren Erwachsenen gegenüber bevorzugt behandelt.

Mietanfragen werden per Mail an info@jugendarbeit-cham.ch, per Telefon unter 041 780 18 61 oder im persönlichen Kontakt während der Öffnungszeit des Offenen Büros am Donnerstag entgegen genommen. Die Mietpreise, die Kennzahlen des Raumes sowie Angaben zur Infrastruktur sind im Mietvertrag (Download) ersichtlich.

Es gelten die nachfolgenden Vermietungsrichtlinien.

Allgemeine Richtlinien
• Jugendliche und junge Erwachsene bis 22 Jahren haben Vorrang bei Mietanfragen. Massgebend für die Bestimmung des Alters ist nicht das Alter des/der Mieters/in sondern das Alter der Zielgruppe.
• Bei gleichzeitiger Anfrage für einen bestimmen Termin werden Chamer/innen nicht in Cham wohnenden bevorzugt behandelt. Massgebend für die Bestimmung der Ortszugehörigkeit ist der Wohnort des/der Mieters/in.

Zeitliche Richtlinien
• Reservationen können max. drei Monate im Voraus gemacht werden.
• Der Vertragsabschluss erfolgt in der Regel spätestens einen Monat vor dem Vermietungstag.
• Die Vermietungsdauer pro Mieter/in beträgt max. 24 Stunden. Der Veranstaltungsraum ist bis spätestens 9.00 Uhr am Tag nach dem Vermietungstag ordnungsgemäss zu hinterlassen.

Bezahlung
• Der Mietbetrag muss spätestens einen Monat vor dem Vermietungstag überwiesen werden, ansonsten erfolgt die Zahlung bar.
• Wird der Veranstaltungsraum an zwei aufeinander folgenden Tagen gemietet, so wird für den zweiten Tag ein Rabatt von 50% auf den Mietbetrag gewährt. Der Rabatt gilt auch für weitere, nachfolgende Tage.
• Bei wohltätigen Veranstaltungen (z.B. Samariter, freiwillig Tätige, etc.) wird anstelle eines Mietbetrags ein Unkostenbeitrag von CHF 50.-/Tag erhoben. Davon ausgenommen sind vereinseigene Anlässe.
• Bei wiederholter Miete (mind. vier Vermietungstage/Jahr) durch die gleiche Mieterschaft ist ab dem dritten Vermietungstag nur noch ein Unkostenbeitrag von CHF 50.-/Tag zu bezahlen.

Ausnahmeregelungen
• Reservationen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 22 Jahren werden ohne Zeitbeschränkung im Voraus angenommen.
• Hochzeiten und Taufen können bis max. 9 Monate im Voraus gebucht werden.
• Falls keine anderen Anlässe/Vermietungen vor oder nach dem abgemachten Vermietungstag stattfinden, kann der Veranstaltungsraum für allfällige Dekorationen, Getränkelieferung etc. auch früher übernommen oder für Putz- und Aufräumarbeiten später abgegeben werden. Dies kann jedoch erst am Donnerstag vor dem Vermietungstag durch die JAC bewilligt werden.
 
Download: Mietvertrag_Fuhrwerk_ab_01.01.2012.pdf (426.8 kB)

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